360° TOUR / Adaptierungs-, bzw. renovierungsbedürftige, geräumige 3-Zimmer-Altbauwohnung in guter Lage des 16. Bezirks

1160 Wien

Beschreibung

Adaptierungs-, bzw. renovierungsbedürftige, geräumige 3-Zimmer-Altbauwohnung in guter Lage des 16. Bezirks

Zur unbefristeten Vermietung gelangt eine geräumige 3-Zimmer- Altbauwohnung in guter Lage des 16. Bezirks - Nähe Koppstraße.

Diese ca. 79,94m² große Wohnung liegt im 1. Obergeschoss (kein Lift) eines Jahrhundertwendeeckzinshauses und ist adaptierungs-, bzw. renovierungsbedürftig

Der Vermieter würde hier, in Abstimmung und nach Vereinbarung, ev. bereit sein, eine mietfreie Zeit zu gewähren. 

Das Objekt würde übergeben werden, wie es liegt und steht. 

Die Wohnung besticht vor allem durch die gute Wohn-, Verkehrs- und Infrastrukturlage (Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar, etc.).

Beste öffentliche Verkehrsanbindung (9, 46, 10A, 12A, 48A, U3-Nähe, U6-Nähe, S45 Nähe) ist ebenfalls gegeben.

Raumaufteilung und Ausstattung:

- Vorzimmer
- möblierte Küche (Spüle, Geschirrspüler, E-Herd, Backrohr, Dunstabzug)
- Zimmer
- Zimmer
- Zimmer
- Badezimmer (Eckbadewanne, Handwaschbecken, Spiegelkästchen und Waschmaschinenanschluss)
- WC (Hebeanlage) mit Handwaschbecken

- Parkett-, und Fliesenböden
-
 Kunststofffenster
- Wandheizung
- Kellerabteil
- Fahrradabstellmöglichkeit im Innenhof

- Energieausweis (HWB 132 kWh/m²a, HWB-Klasse D, lt. EA vom 08.07.2009)
- Ein neuer Energieausweis für diese Immobilie wurde beim Eigentümer schriftlich angefordert und über die neue Rechtslage (EAVG 2012) wurde schriftlich aufgeklärt!

360 Grad Tour: https://360.feelestate.ch/view/portal/id/VZDDP

HINWEIS:

Das Erstauftraggeberprinzip, auch als "Bestellerprinzip" bekannt, tritt mit 01.Juli 2023 für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in KraftAb 01.Juli 2023 unterliegen Wohnungen, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser, die zu reinen Wohnzwecken vermietet werden, dieser Rechtslage und somit ist der Mietwerber / Mieter dem Grunde nach vom Maklerhonorar befreit - es gilt der §17a des Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG). Im Falle der Anmietung einer Wohnung als Dienstwohnung gelangt die neue Rechtslage nicht zur Anwendung - in diesem Fall erlauben wir uns höflichst ein Maklerhonorar gemäß Immobilienmaklerverordnung (IMV) §20 unter Berücksichtigung des § 24 IMV in der Höhe von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich Ust. in Rechnung zu stellen. Dies Gesetzesquellen sowie viele weitere, nützliche Informationen und Rechtsquellen finden sie unter der Homepage unter dem Punkt Downloads (www.schiffer-immobilien.at/downloads). Wird der Immobilienmakler jedoch zuerst vom Immobiliensuchenden beauftragt und kommen die einschlägigen Bestimmungen und Ausnahmen des §17a MaklerG-ÄG nicht zum Tragen, kann mit dem Mietwerber / Mieter ein Maklerhonorar gemäß der Immobilienmaklerverordnung (IMV) vereinbart werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Falle der Anwendbarkeit des Erstauftraggeberprinzips ausschließlich für den beauftragenden Vermieter tätig werden, somit kein Honorar seitens des Mieters zu bezahlen ist und daher auch kein Maklervertrag, mit allen daraus erwachsenden Verpflichtungen, mit dem Interessenten zustande kommt!

Wir bedanken uns sehr herzlich für IHRE Anfrage und ersuchen SIE um IHR wertes Verständnis, dass von unserem Unternehmen NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ANFRAGEN (NAME, ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER) bearbeitet werden können!

Sehr gerne übermitteln wir IHNEN auf Wunsch IHR persönliches, detailliertes Exposè zu diesem Objekt oder arrangieren IHREN persönlichen Besichtigungstermin! Wir bedanken uns für IHR Interesse, stehen IHNEN jederzeit für Fragen sehr gerne zur Verfügung!

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ausstattung

  • Badewanne
  • Einbauküche
  • Etagenheizung
  • Fliesen
  • Gas
  • Kunststofffenster
  • Massiv
  • Parkett
  • Toilette
  • U-Bahn-Nähe

Energieausweis

  • HWB D, 132 kWh/m2a

Lageplan

Dokumente

Infrastruktur/Entfernungen (POIs)

Verkehr

  • Bus 500 m
  • U-Bahn 1000 m
  • Straßenbahn / Bus 500 m

Gesundheit

  • Arzt 500 m
  • Apotheke 500 m
  • Klinik 1000 m
  • Krankenhaus 2000 m

Sonstige

  • Geldautomat 500 m
  • Bank 500 m
  • Polizei 1000 m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap